Die flugmedizinische Tauglichkeit
Der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses muss geistig und körperlich tauglich sein, um die Rechte der jeweiligen Lizenz sicher auszuüben. Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Anlage 2 (JAR–FCL 3) ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht.
Für den Privatpilotenschein PPL(A) benötigen Sie ein JAR–FCL–Medical, mindestens Klasse 2.
Für die Erstuntersuchung durch einen autorisierten flugmedizinischen Sachverständigen (Authorised Medical Examiner / AME) ist ein Befund eines Augen– und HNO–Facharztes, der von der Luftfahrtbehörde zugelassen wurde, erforderlich.